AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)

Verkaufs- und Lieferbedingungen der Firma TRsystems GmbH

1. Angebot und Vertragsschluss
1)     Allen - auch künftigen - Angeboten und Lieferungen liegen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils gültigen Fassung zugrunde. Abweichende Bedingungen des Käufers, die von uns nicht ausdrücklich bestätigt sind, sind für uns unverbindlich.

2)     Unsere Angebote sind freibleibend. Alle Vereinbarungen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung rechtswirksam.

3)     Die in der vertraglichen Leistungsbeschreibung festgelegten Beschaffenheiten legen die Eigenschaften unserer Leistungen umfassend und abschließend fest.

4)     An Kostenanschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns eigentums- und urheberrechtliche Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Zu den Angeboten gehörige Zeichnungen und andere Unterlagen sind, wenn es nicht zur Auftragsvergabe an uns kommt, auf Verlangen vom Käufer unverzüglich auf seine Kosten zurückzugeben.

5)     Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt sind. Beanstandungen unserer Bestätigungsschreiben sind unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Wochen schriftlich geltend zu machen.

2. Preisstellung
1)     Die Preise gelten ab Werk, ausschließlich Verpackung, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde. In den Preisen sind Kosten für Aufstellung oder Montage nicht enthalten. Den Preisen zugerechnet wird die jeweils gesetzlich vorgeschriebene Mehrwertsteuer.

2)     Unseren Preisen liegen die zur Zeit der Auftragsbestätigungen gültigen Lohn-, Material- und Gemeinkosten zugrunde. Kann die Lieferung aus Gründen, die beim Käufer liegen, erst nach Ablauf von vier Monaten ab Vertragsschluss erfolgen und ergeben sich bis zu diesem Zeitpunkt Änderungen der Kosten, so sind wir berechtigt, entsprechende Preiskorrekturen vorzunehmen.

3)     Bei nachträglicher Einführung oder Erhebung öffentlicher Abgaben, die die Ware oder ihre Versendung betreffen, sind wir berechtigt, diese Abgaben dem Käufer in Rechnung zu stellen.

3. Liefer- und Leistungsfrist
1)     Die Lieferzeit beginnt mit dem Tage unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Eingang aller Unterlagen und Angaben des Käufers, die zur Klärung der Ausführung des Liefergegenstandes erforderlich sind. Sind Ausstattung oder Beschaffenheit der Liefergegenstände auf Wunsch des Käufers nachträglich zu ändern, verliert die ursprünglich vereinbarte Lieferfrist ihre Gültigkeit. Die neue Lieferfrist ist einvernehmlich festzulegen.

2)     Lieferfristen werden von uns so festgelegt, dass sie aller Voraussicht nach eingehalten werden können, sie sind jedoch, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, unverbindlich. Sofern Ereignisse höherer Gewalt und diesen gleichgestellt Streik, Aussperrung, Mobilmachung, Krieg, lokale Aus- und Einfuhrverbote, Verkehrssperren und sonstige Umstände, die nicht von uns beeinflusst werden können, die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Lieferung oder Leistung erheblich verändern oder auf den Betrieb des Lieferers erheblich einwirken, wird der Vertrag angemessen angepasst. Soweit dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht uns das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. Sofern wir von diesem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, ist dies dem Käufer nach Erkenntnis der Tragweite des Ereignisses unverzüglich mitzuteilen.

3)     Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen durch den Käufer voraus.

4)     Lieferverzögerungen oder Unvermögen infolge von uns nicht zu vertretender Umstände schließen die Geltendmachung von Ansprüchen des Käufers auf Schadenersatz, Ersatzbeschaffung und den Rücktritt vom Vertrag aus.

5)     Unsere Haftung für Schadenersatz neben der Leistung oder Schadenersatz statt der Leistung im Falle von Lieferverzögerungen und Unvermögen richten sich nach Ziffer 9 dieser AGB.

6)     Der Käufer ist verpflichtet, auf Verlangen von uns, innerhalb von sieben Tagen zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Lieferung vom Vertrag zurücktritt oder auf die Lieferung besteht.

7)     Wird die Lieferung auf Abruf vereinbart, so hat die Abnahme der Ware innerhalb der vereinbarten Frist und - sofern eine Frist nicht bestimmt wurde - innerhalb von vier Wochen nach Mitteilung der Bereitstellung zu erfolgen.

8)     Wird der Versand oder die Zustellung durch vom Käufer zu vertretende Umstände verzögert, so kann, beginnend vier Wochen nach dem geltenden Abnahmetermin, Lagergeld in Höhe von 1/2 % des Rechnungsbetrages für jeden angefangen Monat von uns berechnet werden. Das Lagergeld wird auf 5 % begrenzt, es sei denn, dass höhere Kosten nachgewiesen werden.

4. Lieferung und Gefahrenübergang
1)     Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Sie gelten als selbständiges Geschäft.

2)     Die Gefahr der Beschädigung oder des Untergangs bzw. Verlustes der Ware geht auch bei frachtfreier Lieferung auf den Käufer über, wenn sie zum Versand gebracht ist oder abgeholt wurde. Auf Wunsch und Kosten des Käufers werden die Lieferungen von uns gegen die üblichen Transportrisiken versichert.

3)     Wenn der Versand oder die Übernahme aus vom Käufer zu vertretenden Gründen verzögert wird, geht die Gefahr mit Eintritt des Annahmeverzuges des Käufers auf diesen über.

5. Zahlungsbedingungen
    Wir sind berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen, wenn der Käufer die Zahlungsbedingungen nicht einhält oder Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Käufers zu mindern geeignet sind.

6. Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung
1)     Ein Zurückbehaltungsrecht kann uns gegenüber nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche geltend gemacht werden, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen, aus dem wir Ansprüche gegen den Käufer geltend machen.

2)     Der Käufer ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen berechtigt, gegen unsere Ansprüche aufzurechnen.

7. Eigentumsvorbehalt
1)     Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Käufer uns unverzüglich zu benachrichtigen.

2)     Der Liefergegenstand bleibt unser Eigentum bis zur Erfüllung aller bei Vertragsabschluss bereits existierender und künftig entstehender Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer. Bei Pflichtverletzungen des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wie auch ohne Fristsetzung berechtigt, die Herausgabe des Liefergegenstandes zu verlangen und/oder vom Vertrag zurückzutreten; der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet.

3)     Im Herausgabeverlangen des Liefergegenstandes liegt keine Rücktrittserklärung von uns, es sei denn, wir erklären dies ausdrücklich.

4)     Der Käufer ist jederzeit widerruflich berechtigt, die gelieferten Gegenstände im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten oder mit anderen Gegenständen zu verbinden. Die Verarbeitung oder Verbindung erfolgt für uns; wir erwerben hierdurch an den durch die Verarbeitung oder Verbindung entstehenden Gegenständen Miteigentum im Verhältnis des Wertes unserer Ware zum Wert des neuen Gegenstandes.

5)     Der Käufer ist jederzeit widerruflich berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiter zu veräußern. Er tritt bereits jetzt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung an uns ab. Steht die Ware im Miteigentum von uns und dritten Personen, so tritt der Käufer an uns die Forderungen aus der Weiterveräußerung zu demjenigen Bruchteil ab, der unserem Miteigentumsanteil entspricht. Wir nehmen diese Abtretung bereits jetzt an. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist der Käufer nicht berechtigt.

6)     Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die uns zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 20 % übersteigt, werden wir auf Wunsch des Käufers einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben.

7)     Der Käufer ist solange berechtigt und verpflichtet an uns abgetretene Forderungen einzuziehen, als wir diese Ermächtigung nicht ausdrücklich widerrufen haben.

8)     Der Käufer hat die Ware sorgfältig zu verwahren und auf seine Kosten ausreichend gegen Diebstahl und Feuer zu versichern.

8. Gewährleistung
1)     Der Käufer darf die Entgegennahme von Lieferungen wegen unerheblicher Mängel nicht verweigern.

2)     Im kaufmännischen Rechtsverkehr gilt zur Prüfungs- und Rügepflicht aller unserer Leistungen durch den Käufer § 377 ff. HGB.

3)     Ist unsere Lieferung mangelhaft, so kann der Käufer Nacherfüllung verlangen. Er hat dabei nach seiner Wahl das Recht, die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache zu verlangen.

4)     Macht der Käufer von diesem Wahlrecht nicht innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung des Mangels durch schriftliche Erklärung an uns Gebrauch, so sind wir berechtigt, dem Käufer eine Nachfrist von weiteren 14 Tagen zur Ausübung seiner Wahl zu setzen. Nach Ablauf dieser Nachfrist steht das Wahlrecht auf Nachbesserung oder Nachlieferung uns zu.

5)     Wir sind berechtigt, die vom Käufer getroffene Wahl der Nacherfüllung zu verweigern, wenn die Aufwendungen für die vom Käufer gewählte Form der Nacherfüllung die Aufwendungen für die andere Art der Nacherfüllung um mehr als 25 % übersteigen würden (relative Unverhältnismäßigkeit). Wir sind ferner berechtigt, Nacherfüllung überhaupt zu verweigern, wenn die Kosten der Nacherfüllung 100 % des Wertes der mangelfreien Sache bei schuldlosem Verhalten von uns oder bei Verschulden von uns 150 % des Wertes der mangelfreien Sache übersteigen.

6)     Bei berechtigter Ablehnung einer Form der Nacherfüllung durch uns geht der Nacherfüllungsanspruch des Käufers auf die andere Form der Nacherfüllung.

7)     Wir tragen die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten. Die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen trägt jedoch der Käufer, soweit sie sich dadurch erhöhen, dass unsere Lieferung an einen anderen Ort als die Niederlassung des Käufers verbracht wurde.

8)     Haben wir die Nacherfüllung berechtigt verweigert oder ist die Nacherfüllung nach zwei Nachbesserungsversuchen fehlgeschlagen oder ist die Nachbesserung für den Käufer unzumutbar oder ist eine vom Käufer gesetzte angemessene Frist zur Nacherfüllung erfolglos geblieben, ist der Käufer nach den gesetzlichen Bestimmungen berechtigt zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Minderung des Kaufpreises. Für Ansprüche auf Schadenersatz neben der Leistung oder Schadenersatz statt der Leistung gelten die Regelungen nach Ziffer 9 dieser AGB. Ein Schadenersatzanspruch besteht jedoch nicht, wenn wir die Pflichtverletzung nicht zu vertreten haben.

9)     Bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit ist das Recht des Käufers zum Rücktritt vom Vertrag ausgeschlossen. Bei übermäßiger, über den Vertragszweck hinausgehender Beanspruchung, ebenso bei vertragswidrigem Gebrauch, natürlicher Abnutzung sowie bei nicht reproduzierbaren Softwarefehlern sind Gewährleistungsansprüche des Käufers ausgeschlossen. Werden vom Käufer oder von Dritten unsachgemäße Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Gewährleistungsansprüche.

10)     Bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Mängeln kann der Käufer Zahlungen zurückhalten, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Sachmängeln stehen.

11)     Erfolgt die Mängelrüge zu unrecht, sind wir berechtigt, Erstattung der uns entstandenen Aufwendungen vom Käufer zu verlangen.

12)     Sachmängelansprüche verjähren in 12 Monaten. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz längere Fristen zwingend vorschreibt sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder bei arglistigem Verschweigen eines Mangels. Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmung, Hemmung und Neubeginn der Fristen bleiben unberührt.

9. Haftung
1)     Bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen sowie im Falle der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haften wir für alle darauf zurückzuführenden Schäden, soweit gesetzlich oder nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.

2)     Bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter ist unsere Haftung für Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.

3)     In anderen Fällen haften wir bei leichter Fahrlässigkeit für Sach- und Vermögensschäden nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet ist. Unsere Haftung ist dabei stets auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Bei Verzögerung oder Unmöglichkeit der Lieferung/Leistung wird unsere Haftung darüber hinaus für Schadenersatz neben der Leistung auf 20 % und für Schadenersatz statt der Leistung auf 50 % des Wertes der leistung begrenzt.

4)     Die Regelungen der vorstehenden Absätze erstrecken sich auf Schadenersatz neben der Leistung und Schadenersatz statt der Leistung, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

5)     Eine weitergehende Haftung auf Schadenersatz als in den vorstehenden Absätzen geregelt, ist - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs - ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für unerlaubte Handlungen gem. §§ 823, 831 BGB; eine etwaige uneingeschränkte Haftung nach den Vorschriften des Deutschen Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.

10. Gewerbliche Schutzrechte
1)     Sofern nichts anderes vereinbart, sind wir verpflichtet, die Lieferung lediglich in der Bundesrepublik Deutschland, frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter (im Folgenden Schutzrechte) zu erbringen. Sofern ein Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten durch von uns erbrachte Lieferungen berechtigte Ansprüche gegen den Käufer erhebt, haften wir dem Käufer innerhalb wie folgt.

2)     Wir sind nach unserer Wahl berechtigt, auf unsere Kosten für die betreffenden Vertragsgegenstände entweder ein Nutzungsrecht zu erwirken oder den Vertragsgegenstand so zu ändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird. Ist uns dies nicht zu angemessenen Bedingungen möglich, stehen dem Käufer die gesetzlichen Rücktritts- oder Minderungsrechte zu.

Unsere Verpflichtung der Leistung von Schadenersatz richtet sich nach Ziffer 9 dieser AGB.

3)     Die vorstehend genannten Verpflichtungen für uns bestehen nur, soweit der Käufer uns über die von Dritten geltend gemachten Ansprüche unverzüglich schriftlich verständigt, eine Verletzung nicht anerkennt und uns alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben. Bei Vorliegen sonstiger Rechtsmängel gelten die Bestimmungen der Ziffern 8 und 9 dieser AGB entsprechend.

4)     Für die Verjährung solcher Ansprüche gilt Ziffer 8 Nr. 12 dieser AGB entsprechend.

11. Software
    Im Verhältnis zum Besteller stehen uns an von uns gelieferter Software sämtliche Urheberrechte insbesondere i.S.d. §§ 69 a bis 69 g UrhG zu.

12. Gerichtsstand
    Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Käufer Vollkaufmann ist, für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis das für den Sitz unseres Unternehmens zuständige Gericht.

13. Anwendung Deutsches Recht, Salvatorische Klausel
1)     Für die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Käufer und uns gilt ausschließlich Deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechtes ist ausgeschlossen.

2)     Sollten einzelne Regelungen des Vertrages, insbesondere dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen, unwirksam oder ungültig sein, bleiben die übrigen Regelungen weiterhin verbindlich. Anstelle der unwirksamen oder ungültigen Bestimmungen soll eine Regelung treten, die dieser wirtschaftlich am nächsten kommt.